Das Gesetz und die Satzung von Cera unterscheiden zwischen zwei Arten von Austritten: freiwillige Austritte und Austritte von Rechts wegen.
- Austritte von Rechts wegen sind Austritte aufgrund einer Erklärung der Geschäftsunfähigkeit, des Konkurses, der scheinbaren Insolvenz, der Liquidation oder Auflösung oder des Todes (siehe Artikel 3 der Satzung von Cera). Austritte von Rechts wegen werden sofort durchgeführt.
- Alle Austritte aus einem anderen als dem oben genannten Grund sind freiwillige Austritte. Ein freiwilliger Ausstieg ist nur in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres möglich, d.h. vom 1. Januar bis zum 30. Juni.