Austritt

Das Gesetz und die Satzung von Cera unterscheiden zwischen zwei Arten von Austritten: freiwillige Austritte und Austritte von Rechts wegen.

 

  • Austritte von Rechts wegen sind Austritte aufgrund einer Erklärung der Geschäftsunfähigkeit, des Konkurses, der scheinbaren Insolvenz, der Liquidation oder Auflösung oder des Todes (siehe Artikel 3 der Satzung von Cera). Austritte von Rechts wegen werden sofort durchgeführt.
  • Alle Austritte aus einem anderen als dem oben genannten Grund sind freiwillige Austritte. Ein freiwilliger Ausstieg ist nur in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres möglich, d.h. vom 1. Januar bis zum 30. Juni.

Auf welchen Betrag hat der scheidende Teilhaber Anspruch?

  • Der Betrag, den der austretende Teilhaber bei seinem Austritt erhält, hängt von der Art und Anzahl der Anteile ab, die der Teilhaber besitzt.
  • Bei Austritt mit E-Anteilen erhält der Teilhaber maximal das Nennkapital (50 Euro pro E-Aktie) zurück.
  • Die Dividende wird anteilig bis zum Datum des Rücktritts berechnet.
  • Um den Wert Ihrer Aktien zu berechnen, verwenden Sie dieses Berechnungsinstrument.
  • Es gibt keine Ausstiegsgebühren.

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